Pendlerrechner
Ein Ausdruck aus diesem Pendlerrechner ist Voraussetzung für die Beanspruchung eines Pendlerpauschales bzw des Pendlereuros. Arbeitnehmer müssen einen solchen Ausdruck bis spätestens NEU 30. September 2014 dem Arbeitgeber übergeben, damit diese Steuerzuckerln in der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt werden können.
Hier geht’s es zum Pendlerrechner: https://www.bmf.gv.at/pendlerrechner/