Förderungen für Investitionen

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Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft bekräftigte in einem Vortrag an den Ministerrat das Ziel, Unternehmen zu Investitionen anzuregen. Zwar bleibt der endgültige Beschluss der Bundesregierung zur Investitionszuwachsprämie abzuwarten, allerdings ist im Falle der Umsetzung zu erwarten, dass das Fördervolumen von EUR 87,5 Mio geplant ab dem 1.1.2017 entsprechend dem „first come, first serve“ Prinzip verteilt wird. Es handelt sich hierbei um eine direkte Förderung des Investitionszuwachses für den die Prämie direkt am Finanzamtskonto gutgeschrieben wird – ein echter Cash Vorteil!

Die Förderung gilt für Investitionen in neu angeschaffte, aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens. PKW und Grundstücke werden von den förderungsbegünstigten Investitionen ausgenommen. Hier gilt noch abzuwarten, ob der endgültige Beschluss für die neue Investitionszuwachsprämie (IZP) tatsächlich nur Grundstücke und nicht auch wie bei der alten IZP Gebäude ausschließt. Es unterliegt der Förderung nur der Betrag, welcher die durchschnittliche Investition der neu aktivierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens in den letzten drei Jahren übersteigt.

Die Höhe der Prämie ist abhängig von der Mitarbeiteranzahl der Unternehmen und beträgt entweder 15 % oder 10 %. Der Investitionszuwachs im Gesamtausmaß von mindestens EUR 50.000 und höchstens EUR 450.000 für Unternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern wird mit 15 % gefördert. Beschäftigt ein Unternehmen zwischen 49 und 250 Mitarbeiter, wird der Investitionszuwachs im Gesamtausmaß von mindestens EUR 100.000 und höchstens EUR 750.000 mit 10 % gefördert. Das bedeutet für kleinere Unternehmen (bis max 49 MA) eine mögliche Prämie von min EUR 7.500 und max EUR 67.5000, für Mittelstandsunternehmen (bis max 250 MA) bedeutet dies eine Prämie im Ausmass von EUR 10.000 –  EUR 75.000.

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