Erhöhter Anspruch auf EFZ

Geschrieben von:

Entgeltfortzahlung: Angleichung von Arbeiter/innen und Angestellten

Erhöhter Anspruch auf EFZ

  • Nach neuer Rechtslage sieht sowohl das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) als auch das Angestelltengesetz (AngG) vor, dass bereits nach einer einjährigen Dauer des Dienstverhältnisses ein Anspruch auf acht Wochen volle und vier Wochen halbe EFZ besteht (bisher erst nach fünfjähriger Dauer).
  • Die Sprünge auf zehn bzw. zwölf Wochen volle und jeweils vier Wochen halbe EFZ erfolgen weiterhin nach 15 bzw. 25 Jahren.
  • Die nachfolgenden Tabellen geben einen Überblick über die neue und alte Rechtslage.

Ansprüche für Arbeitsjahre ab 1.7.2018 – Arbeiter/innen und Angestellte

Dauer des
Dienstverhältnisses
Anspruch bei Krankheit/Unglücksfall 
pro Arbeitsjahr/Kalenderjahr 
Anspruch bei Arbeitsunfall/
Berufskrankheit
pro Anlassfall
bis ein Jahr sechs Wochen – vier Wochen halbes Entgelt acht Wochen
über ein Jahr acht Wochen – vier Wochen halbes Entgelt acht Wochen
über 15 Jahre zehn Wochen – vier Wochen halbes Entgelt zehn Wochen
über 25 Jahre zwölf Wochen – vier Wochen halbes Entgelt zehn Wochen

 

0