
Entgeltfortzahlung: Angleichung von Arbeiter/innen und Angestellten
Erhöhter Anspruch auf EFZ
- Nach neuer Rechtslage sieht sowohl das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) als auch das Angestelltengesetz (AngG) vor, dass bereits nach einer einjährigen Dauer des Dienstverhältnisses ein Anspruch auf acht Wochen volle und vier Wochen halbe EFZ besteht (bisher erst nach fünfjähriger Dauer).
- Die Sprünge auf zehn bzw. zwölf Wochen volle und jeweils vier Wochen halbe EFZ erfolgen weiterhin nach 15 bzw. 25 Jahren.
- Die nachfolgenden Tabellen geben einen Überblick über die neue und alte Rechtslage.
Ansprüche für Arbeitsjahre ab 1.7.2018 – Arbeiter/innen und Angestellte
Dauer des Dienstverhältnisses |
Anspruch bei Krankheit/Unglücksfall pro Arbeitsjahr/Kalenderjahr |
Anspruch bei Arbeitsunfall/ Berufskrankheit pro Anlassfall |
bis ein Jahr | sechs Wochen – vier Wochen halbes Entgelt | acht Wochen |
über ein Jahr | acht Wochen – vier Wochen halbes Entgelt | acht Wochen |
über 15 Jahre | zehn Wochen – vier Wochen halbes Entgelt | zehn Wochen |
über 25 Jahre | zwölf Wochen – vier Wochen halbes Entgelt | zehn Wochen |
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JUL
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