GSVG-Befreiung

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Kleinstunternehmer (Jahresumsatz unter 30.000 €, Einkünfte unter 4.743,72 €) können eine GSVG-Befreiung für 2014 bis 31. Dezember 2014 beantragen. Berechtigt sind Jungunternehmer (max. 12 Monate GSVG-Pflicht in den letzten 5 Jahren), Personen ab 60 Jahre (Regelpensionsalter) bzw. Personen über 57 Jahre, wenn die genannten Grenzen in den letzten 5 Jahren nicht überschritten wurden.

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