Unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Gewinnermittlung sollen auch Einnahmen-Ausgaben-Rechner Verluste zukünftig zeitlich unbegrenzt vortragen können.
JUL
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Unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Gewinnermittlung sollen auch Einnahmen-Ausgaben-Rechner Verluste zukünftig zeitlich unbegrenzt vortragen können.
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Topfsonderausgaben sollen ab der Veranlagung 2016 nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden können. Allerdings ist die steuerliche Absetzbarkeit für bereits bestehende Verträge (z.B. Versicherungsverträge, die vor dem 1.1.2016 abgeschlossen werden) noch bis zur Veranlagung 2020 möglich. Das Sonderausgabenpauschale wird ebenfalls mit dem Jahr 2020 auslaufen.
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Anstelle der bisherigen Differenzierung nach der Nutzungsart (unmittelbarer Betriebszweck, andere betriebliche Zwecke, außerbetrieblich) ist ein einheitlicher AfA-Satz von 2,5% für die Abschreibung von Gebäuden vorgesehen. Außerdem soll es zu einer Verlängerung der Verteilungsfrist für Instandsetzungskosten von 10 auf 15 Jahre bei Betriebs- und Privatvermögen kommen.
Die sogenannten Topf-Sonderausgaben sollen zukünftig wegfallen, wobei für bereits bestehende Verträge noch maximal 5 Jahre Topf-Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. Bildungsfreibetrag bzw. –prämie sollen ebenfalls gestrichen werden.
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Grundsätzlich ist angedacht, dass künftig Barumsätze ab dem ersten Euro einzeln aufzuzeichnen sind. Betriebe, welche überwiegend Barumsätze verzeichnen, sollen ab einem Nettoumsatz von 15.000 € pro Jahr verpflichtend Registrierkassen für die Einzelaufzeichnung verwenden. Immerhin ist vorgesehen, dass die Anschaffung einer Registrierkasse mit einer Prämie von bis zu 200 € gestützt wird.
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Einige bisher vom ermäßigten Umsatzsteuersatz von 10% erfasste Umsätze sollen auf 13% erhöht werden. Dies soll Umsätze i.Z.m. lebenden Tieren und Futtermitteln, Pflanzen, Saatgut und Holz, Beherbergung, kulturellen Dienstleistungen, Luftverkehr, Jugendbetreuung, Bädern, Museen, Filmvorführungen etc. betreffen. Systembedingt soll auch der Verkauf von Ab-Hof-Weinen auf 13% erhöht werden (von 12%).
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Tarifsenkungen bei der Einkommenssteuer.
Neu | Alt | ||
Stufe bis € | Steuerstatz | Stufe bis € | Steuersatz |
11.000 | 0% | 11.000 | 0% |
18.000 | 25% | 25.000 | 36,5% |
31.000 | 35% | 60.000 | 43,21% |
60.000 | 42% | darüber | 50% |
90.000 | 48% | ||
1.000.000 | 50% | ||
darüber | 55% |
Der neue Höchstsatz von 55% wurde als fünf Jahre befristete Maßnahme angekündigt.
Erhöhung des Kinderfreibetrags von 220 € auf 440 € pro Kind.
Erhöhung der Negativsteuer (Sozialversicherungserstattung) für Kleinverdiener von 110 € auf bis zu 400 € (die Umsetzung soll durch Einführung einer automatisierten Arbeitnehmerveranlagung erfolgen)
Erhöhung der Negativsteuer für niedrige Pensionen von bis zu € 110;
Anhebung des Pendlerzuschlags für Pendler mit niedrigen Einkommen.