Streichung und Einschränkung von Begünstigungen

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Anstelle der bisherigen Differenzierung nach der Nutzungsart (unmittelbarer Betriebszweck, andere betriebliche Zwecke, außerbetrieblich) ist ein einheitlicher AfA-Satz von 2,5% für die Abschreibung von Gebäuden vorgesehen. Außerdem soll es zu einer Verlängerung der Verteilungsfrist für Instandsetzungskosten von 10 auf 15 Jahre bei Betriebs- und Privatvermögen kommen.

Die sogenannten Topf-Sonderausgaben sollen zukünftig wegfallen, wobei für bereits bestehende Verträge noch maximal 5 Jahre Topf-Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. Bildungsfreibetrag bzw. –prämie sollen ebenfalls gestrichen werden.

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