Abzinsung von langfristigen Verbindlichkeiten- und Drohverlustrückstellungen

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Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30.6.2014 enden, ist der Teilwert von Verbindlichkeits- und Drohverlustrückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten künftig  jährlich mit einem fixen Zinssatz von 3,5 Prozent abzuzinsen.

Dazu bedarf es, anders als bei der bisherigen 80 Prozent-Regel, einer exakten Feststellung der Laufzeit. Die Diskussionen mit der BP sind vorprogrammiert.

Für Rückstellungen, die bereits in Wirtschaftsjahren gebildet worden sind, die vor dem 1.6.2014 enden, gilt eine Übergangsregelung: Ergibt sich nach der Neuberechnung ein niedrigerer als der bereits rückgestellte Betrag, so ist der Rückstellungsbetrag um den Unterschiedsbetragsertrag zu vermindern. die Auflösung erfolgt linear verteilt auf drei Jahre. Ergibt sich im Rahmen der erstmaligen Abzinsung ein höherer als der bisher rückgestellte Betrag, ist die Rückstellung weiterhin mit 80 Prozent des Teilwerts anzusetzen.

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