Änderungen in der Umsatzsteuer

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Als (neuer) Stichtag für die Erhöhung der Umsatzsteuer von 10% auf 13% für bestimmte Umsätze (Beherbergung, Theater, Musik- und Gesangsaufführungen) gilt nunmehr der 1. Mai 2016 und nicht wie ursprünglich angedacht der 1. April 2016. Hierdurch soll es vor allem für Tourismusbetriebe zu administrativen Erleichterungen im Rahmen der Wintersaison kommen. Außerdem gibt es eine Übergangsbestimmung für Umsätze, welche zwischen 1. Mai 2016 und 31. Dezember 2017 ausgeführt werden. Für diese gilt weiterhin die Begünstigung mit 10% sofern Buchung und Anzahlung bzw. Vorauszahlung vor dem 1. September 2015 erfolgen. Auch über diese Übergangsfrist hinaus gilt für die Verabreichung eines ortsüblichen Frühstücks (inklusive Frühstücksgetränke) im Zuge der Beherbergung weiterhin der ermäßigte Steuersatz von 10%. Der Begutachtungsentwurf hatte hier noch 13% USt vorgesehen

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