Antragslose ArbeitnehmerInnenveranlagung

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Der antragslose ArbeitnehmerInnveranlagung für erstmals für das Jahr 2016 durchgeführt. (In der zweiten Jahreshälfte 2017) Wichtig ist das die Kontonummer beim FA bekannt gegeben wird, damit die Gutschrift refundiert werden kann. Sonst müsste ein Rückzahlungsantrag gestellt werden.

Sollten sie mit der antragslosen ArbeitnehmerInnveranlagung nicht einverstanden sein brauchen sie bloß eine Steuererklärung wie bisher innherhalb von 5 Jahren einzureichen.

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