Automatische Datenübermittlung

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Die automatische Datenübermittlung ist für alle ab dem Jahr 2017 erfolgenden Zahlungen anzuwenden. Die Daten müssen von den Organisationen bis Ende Februar des Folgejahres an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Erstmalig werden daher bis Ende Februar 2018 Daten für Zahlungen des Jahres 2017 zu übermitteln sein.

Der Zahler, der die Zahlung als Sonderausgabe berücksichtig haben möchte, muss dem Zahlungsempfänger (z.B. Spendenorganisation, Feuerwehr, Kirchenbeitragsstelle) seinen Vor- und Zunamen sowie sein Geburtsdatum, bekannt geben.

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