Erleichterung bei Grundstücksveräußerungen

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So ist zukünftig bei Ausübung der Regelbesteuerungsoption (progressiver Steuersatz anstelle von 30%) der Abzug von Werbungskosten möglich. Kommt es im Rahmen der Grundstücksveräußerung zu einem (verbleibenden) Verlust, so soll im außerbetrieblichen Bereich auf Antrag zukünftig zu 60% ein Ausgleich mit Überschüssen aus Vermietung und Verpachtung möglich sein.

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