GSVG-Pflicht von Gewinn-Ausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

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In den letzten Wochen versenden die Sozialversicherungsanstalten Schreiben an wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbHs und fordern dazu auf, Ausschüttungsbeschlüsse der GmbH vorzulegen. Zweck dieser Schreiben ist es, Gewinnausschüttungen in die Beitragsgrundlage miteinbeziehen zu können.

Wenn die Auskunftsersuchen seitens der SVA unbeantwortet bleiben, dann werden einerseits Verwaltungsstrafen verhängt und andererseits Beiträge aufgrund der Höchstbeitragsgrundlage vorgeschrieben. Eine Auswirkung ergibt sich naturgemäß nur in Fällen, in denen die Sozialversicherungsbeiträge nicht schon aufgrund anderer Einkünfte auf Basis der Höchstbeitragsgrundlage vorgeschrieben waren.

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