Leichte Erhöhung der Familienbeihilfe ab Juli 2014

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Die Familienbeihilfe pro Kind um Monat erhöht sich wie folgt (Werte in Euro):

 

Alter des Kindes Ab Juli 2014 Bis inkl. Juni 2014
Ab der Geburt 109,70 Euro 105,40 Euro
Ab 3 Jahren 117,30 Euro 112,70 Euro
Ab 10 Jahren 136,20 Euro 130,90 Euro
Ab 19 Jahren 158,90 Euro 152,70 Euro

 

Eine Vereinfachung und leichte Erhöhung gibt es nunmehr auch bei der Geschwisterstaffelung. Logische Voraussetzung für den (zusätzlichen) Betrag aus der Geschwisterstaffelung ist, dass für die Kinder jeweils Familienbeihilfe bezogen wird. So werden für zwei Kinder zusätzlich 6,70 Euro (bisher 6,40 Euro) pro Kind, für drei Kinder jeweils 16,60 Euro usw. als Beitrag aus der Geschwisterstaffelung ausbezahlt.

Ab Jänner 2016 bzw. ab Jänner 2018 wird es wiederum zu Erhöhungen der Familienbeihilfe sowie der Beträge aus der Geschwisterstaffelung kommen. Im September 2014 wird außerdem gemeinsam mit der Familienbeihilfe ein Schulstartgeld von 100 Euro für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren ausgezahlt. Es ist dafür kein gesonderter Antrag notwendig.

 

 

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Kommentare

  1. Beate S.  Juli 18, 2014

    Hallo,

    finde diese Regelung mit der Geschisterstaffelung wirklich super.

    Und noch etwas, wirklich tolle und informative Homepage.

    Danke.

    lg
    Beate