Einkommensteuergestz
Verlustverrechnungsgrenze entfällt
Die im Einkommensteuergesetz bislang vorgesehene Verlustverrechnungs- und Vortrags-grenze von 75% entfällt ab dem Veranlagungsjahr 2014.
Verluste können somit nunmehr in vollem Ausmaß mit den vorliegenden Gewinnen verrechnet werden. Wichtig: Im Bereich der Körperschaftsteuer bleibt die 75%-Grenze erhalten
Einschränkungen beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag
Die Inanspruchnahme des 13%-igen Grundfreibetrags für die ersten 30.000 Euro Gewinn bleibt unverändert.
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