Neuer NoVA-Tarif für PKW/Kombi durch AbgÄG 2014

Geschrieben von:

Mit Wirksamkeit ab 1.3.2014 trat der neue NoVA-Tarif in Kraft. Als Übergangsbestimmung gilt die alte Rechtslage für Fahrzeuge mit unwiderruflichem Kaufvertragsabschluss vor dem 16.2.2014 und Lieferung vor dem 1.10.2014 weiter.

Die neue Formel lautet:

CO2g / km minus 90 / 5 = % NoVA, max 32%

ab 250 g / km erhöht sich die Steuer um EUR 20,00 je g / km CO2

0