Rückgängigmachung der GmbH-Reform aus steuerlichen Überlegungen

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Das Mindeststammkapital für Kapitalgesellschaften beträgt ab 1.3.2014 wieder EUR 35.000,–, die Mindest-KSt wieder EUR 1.750,–. Gemäß § 10b GmbH-Gesetz gibt es eine Gründungsprivilegierung, wonach bei der Gründung einer GmbH zu Beginn eine Stammeinlage i.H.v. EUR 10.000,– (Bareinzahlung EUR 5.000,–) vorgesehen werden kann.

Die Gründungsprivilegierung entfällt, wenn die Stammeinlage i.H.v. EUR 17.500,– einbezahlt ist, spätestens jedoch nach zehn Jahren.

Die Mindestkörperschaftsteuer beträgt für die ersten fünf Jahre EUR 500,–, für die nächsten fünf Jahre EUR 1.000,– und danach 1.750,–.

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