Steuern: Das gibt´s Neues

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Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Kleinbetragsrechnungen

Mit 1. März 2014 wurde die Wertschwelle für Kleinbetragsrechnungen von 150 Euro auf 400 Euro angehoben. Dies soll Verwaltungskosten von Firmen senken.

Änderungen des GmbH-Gesetzes

Im Vergleich zum Begutachtungsentwurf und zur Regierungsvorlage konnten schlussendlich wichtige Verbesserungen für Neugründer durchgesetzt werden. Es gibt ein Gründungsprivileg, wonach Neugründungen weiterhin mit einem Stammkapital von 10.000 Euro möglich sind. Dieses muss in den ersten 10 Jahren nicht auf 35.000 Euro aufgestockt werden.

Die Belastung durch die Mindestkörpersteuer für Neugründer beträgt in den ersten 5 Jahren 500 Euro jährlich und nach dem 5. bis zum 10. Jahr 1.000 Euro. Ab dem 11. Jahr fällt eine Mindestkörperschaftsteuer von 1.750 Euro jährlich an.

Die geänderten Mindeststeuern traten mit 1. März 2014 in Kraft. Für bestehnde „Alt“-GmbHs beträgt die Mindestkörperschaftssteuer 1.750 Euro p.a.

Haftungsfragen bei einer GmbH

Erweiterte Bedeutung der URG-Kennzahlen:

Eigenkapitalquote darf nicht unter 8% sein und die fiktive Schuldtilgungsdauer nicht über 15 Jahre liegen.

Sollte einer dieser Bestimmungen verletzt werden, ist eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen.

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