Neue Steuern

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Einkommensteuergestz

Verlustverrechnungsgrenze entfällt

Die im Einkommensteuergesetz bislang vorgesehene Verlustverrechnungs- und Vortrags-grenze von 75% entfällt ab dem Veranlagungsjahr 2014.
Verluste können somit nunmehr in vollem Ausmaß mit den vorliegenden Gewinnen verrechnet werden. Wichtig: Im Bereich der Körperschaftsteuer bleibt die 75%-Grenze erhalten

Einschränkungen beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Die Inanspruchnahme des 13%-igen Grundfreibetrags für die ersten 30.000 Euro Gewinn bleibt unverändert.

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Steuern: Das gibt´s Neues

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Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Kleinbetragsrechnungen

Mit 1. März 2014 wurde die Wertschwelle für Kleinbetragsrechnungen von 150 Euro auf 400 Euro angehoben. Dies soll Verwaltungskosten von Firmen senken.

Änderungen des GmbH-Gesetzes

Im Vergleich zum Begutachtungsentwurf und zur Regierungsvorlage konnten schlussendlich wichtige Verbesserungen für Neugründer durchgesetzt werden. Es gibt ein Gründungsprivileg, wonach Neugründungen weiterhin mit einem Stammkapital von 10.000 Euro möglich sind. Dieses muss in den ersten 10 Jahren nicht auf 35.000 Euro aufgestockt werden.

Die Belastung durch die Mindestkörpersteuer für Neugründer beträgt in den ersten 5 Jahren 500 Euro jährlich und nach dem 5. bis zum 10. Jahr 1.000 Euro. Ab dem 11. Jahr fällt eine Mindestkörperschaftsteuer von 1.750 Euro jährlich an.

Die geänderten Mindeststeuern traten mit 1. März 2014 in Kraft. Für bestehnde „Alt“-GmbHs beträgt die Mindestkörperschaftssteuer 1.750 Euro p.a.

Haftungsfragen bei einer GmbH

Erweiterte Bedeutung der URG-Kennzahlen:

Eigenkapitalquote darf nicht unter 8% sein und die fiktive Schuldtilgungsdauer nicht über 15 Jahre liegen.

Sollte einer dieser Bestimmungen verletzt werden, ist eine außerordentliche Generalversammlung einzuberufen.

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Wiedereinführung der Schaumweinsteuer in Österreich

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Genau genommen handelt es sich hierbei um die Wiedereinführung der Schaumweinsteuer, welche von unserer Regierung am 29. Jänner beschlossen wurde.

Ab 1. März 2014 wird eine Schaumweinsteuer von 1 Euro pro Liter eingehoben. Betroffen sind Sekt, Champagner und Prosecco. Bei Prosecco trifft die Schaumweinsteuer nur dann zu, wenn der Flaschendruck über drei Bar liegt. Ist der Druck darunter, gilt der Prosecco als Wein. Somit bedeutet dies 75 Cent mehr pro Flasche ab März.

Der Widerstand regt sich gegen die neue Steuer. Einerseits machen die österreichischen Sektproduzenten, aber auch ein neu gegründetes Prominentenkomitee dagegen mobil. Mit dabei sind zum Beispiel Annemarie Foidl (Präsidentin Österr. Sommelierverband), Elisabeth Gürtler (Hotel Sacher), Karl Stoss (Generaldirektor Casinos Austria), Desirée Treichl-Stürgkh (Opernballorganisatorin) und viele andere.

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Kleinbetragsrechnungen

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§11 Abs 1 Z 3 UStG enthält die erforderlichen Angaben in einer Rechnung, von denen manche gem § 11 Abs 6 UStG auch bzw nicht in sogenannten Kleinbetragsrechnungen erfolgen müssen. Kleinbetragsrechnungen sind Rechnungen, deren Gesamtbetrag EUR 150,00 bzw. ab 1. März 2014 EUR 400,00 nicht übersteigen – AbgÄG 2014.

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