Wiedereinführung der Schaumweinsteuer in Österreich

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Genau genommen handelt es sich hierbei um die Wiedereinführung der Schaumweinsteuer, welche von unserer Regierung am 29. Jänner beschlossen wurde.

Ab 1. März 2014 wird eine Schaumweinsteuer von 1 Euro pro Liter eingehoben. Betroffen sind Sekt, Champagner und Prosecco. Bei Prosecco trifft die Schaumweinsteuer nur dann zu, wenn der Flaschendruck über drei Bar liegt. Ist der Druck darunter, gilt der Prosecco als Wein. Somit bedeutet dies 75 Cent mehr pro Flasche ab März.

Der Widerstand regt sich gegen die neue Steuer. Einerseits machen die österreichischen Sektproduzenten, aber auch ein neu gegründetes Prominentenkomitee dagegen mobil. Mit dabei sind zum Beispiel Annemarie Foidl (Präsidentin Österr. Sommelierverband), Elisabeth Gürtler (Hotel Sacher), Karl Stoss (Generaldirektor Casinos Austria), Desirée Treichl-Stürgkh (Opernballorganisatorin) und viele andere.

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Kleinbetragsrechnungen

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§11 Abs 1 Z 3 UStG enthält die erforderlichen Angaben in einer Rechnung, von denen manche gem § 11 Abs 6 UStG auch bzw nicht in sogenannten Kleinbetragsrechnungen erfolgen müssen. Kleinbetragsrechnungen sind Rechnungen, deren Gesamtbetrag EUR 150,00 bzw. ab 1. März 2014 EUR 400,00 nicht übersteigen – AbgÄG 2014.

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